Familiäre Veränderungen sind häufig mit persönlichen und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Ob Trennung, Scheidung, Fragen zum Unterhalt oder Regelungen rund um gemeinsame Kinder – wir begleiten Sie kompetent, persönlich und lösungsorientiert und helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen zu wahren und tragfähige Lösungen zu finden.
Wir begleiten Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Trennung und Scheidung und unterstützen Sie dabei, die notwendigen Regelungen für die Zukunft zu treffen.
Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich häufig die Frage, wie das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt wird. Wir beraten Sie zum Zugewinnausgleich und zur fairen Regelung der gemeinsamen Vermögenswerte.
Gemeinsame Immobilien können bei einer Trennung besondere Fragen aufwerfen. Wir beraten Sie beispielsweise zur Übernahme, Veräußerung oder weiteren Nutzung einer gemeinsamen Immobilie und zu den damit verbundenen finanziellen und rechtlichen Folgen.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen. Dabei berücksichtigen wir sowohl den Ehegattenunterhalt als auch den Unterhalt für gemeinsame Kinder.
Ein Ehevertrag kann helfen, finanzielle und rechtliche Fragen bereits vor oder während der Ehe klar zu regeln. Wir prüfen und gestalten individuelle Eheverträge, die zu Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation passen.
Viele Folgen einer Trennung oder Scheidung lassen sich einvernehmlich regeln. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, etwa zu Vermögen, Unterhalt, Immobilien oder weiteren wichtigen Fragen.
Bei einer Scheidung werden grundsätzlich auch die während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche berücksichtigt. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Auswirkungen und unterstützen Sie bei der Klärung des Versorgungsausgleichs.
Wir unterstützen Sie bei Fragen zur Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft und beraten Sie zu den damit verbundenen rechtlichen Folgen.
Auch bei der Trennung nicht verheirateter Paare können zahlreiche rechtliche Fragen entstehen – beispielsweise zu gemeinsamem Vermögen, Immobilien, finanziellen Verpflichtungen oder gemeinsamen Kindern. Wir beraten Sie zu einer passenden und fairen Regelung.
Wenn ein gemeinsames Zusammenleben nicht mehr möglich ist, kann die Frage entstehen, wer die bisher gemeinsam genutzte Wohnung oder das Haus künftig allein bewohnen darf. Wir beraten Sie zur Wohnungszuweisung und den rechtlichen Voraussetzungen.
Das Wohl der Kinder steht im Mittelpunkt. Wir beraten Sie bei Fragen zum Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht und unterstützen Sie dabei, verlässliche Lösungen im Interesse Ihrer Kinder zu finden.
Auf Wunsch beraten wir Sie auch auf Italienisch und stehen bei grenzüberschreitenden Fällen im Kontakt mit italienischen Kanzleien.