Wir betreuen hauptsächlich Mandate im Familienrecht und im allgemeinen Zivilrecht.
Familienrecht - insbesondere:
- Scheidung mit Versorgungsausgleich
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Sorge - und Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Ehevertrag / Scheidungsvereinbarung
Kauf – und Werkvertragsrecht
Mietrecht
Straßenverkehrsrecht
Sozialrecht
Arbeitsrecht
Wir sind nicht auf die Schwerpunkte beschränkt und betreuen gerne weitere Anliegen.
Unsere Leistungen umfassen Erstberatung und außergerichtliche Beratung, Anerkennung und Vollstreckungsverfahren, rechtliche Beratung sowie die Erstellung von rechtlichen Gutachten.